Kajaken im Sommerurlaub in Flachau

Sommerpreise 2024

 Appartement Typ A
4 - 6 Pers.
Appartement Typ B
2 - 4 Pers.
Blütezeit
bis 22.06.24
ab € 120,-  ab € 100,- 
Bergsommer
22.06.23 bis 07.09.24
ab € 135,-  ab € 105,- 
Bauernherbst
ab 07.09.24
ab € 120,-  ab € 100,-
  • Preise pro Nacht/Appartement bei Wochenbuchung exkl. Ortstaxe und Nebenkosten
  • Als besonderes Highlight erhalten Sie in den Appartements Weitgasser in Ihrem Sommerurlaub (ab 2 bzw. 4 Nächte Aufenthalt) die Flachau Card: Buchen Sie zwischen Juni und Oktober 2024 Ihren Urlaub und genießen Sie einen abwechslungs- und actionreichen Aufenthalt!

Informationen für Ihren Aufenthalt

  • Wir möchen Sie darauf hinweisen, dass unsere Appartements "Nichtraucher-.Appartements" sind. Gerne können Sie auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Freien rauchen.
  • Leider ist es uns nicht möglich, Ihren vierbeinigen Liebling bei uns aufzunehmen. 
  • Am Anreisetag sind die Appartements ab 15:00 Uhr bezugsfertig.
  • Am Abreisetag bitten wir Sie, die Appartements bis 9:30 Uhr freizugeben.

 

Es gelten folgende Buchungs- bzw. Stornobedingungen:

Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Bei uns gelten Buchungs- und Stornobedingungen des Österreichischen Hotelverbandes (ÖHVB).

  • Bis 3 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
  • Ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Anreise berechnen wir 40% des Reisepreises. 
  • Ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 90% des Reisepreises. 
  • Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 100% des Reisepreises in Rechnung, bei vorzeitiger Abreise 100%.

Europäische Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Europäischen Reisversicherung um bestens abgesichert zu sein.  (www.europaeische.at)

Die Hotelstorno Plus oder Premium deckt bezügl. Covid-19  folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
  • Erkrankung des Gastes an COVID-19
  • Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
  • Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
  • Ein positives Testergebnis ohne Symptome
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne

Kein Versicherungsschutz besteht:  

  • Wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
  • Wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
    www.europaeische.at
Nach Oben